Impressum AGB Datenschutz Kontakt: tel +49  (0)71 61-68 58 44 mail@eventadler.de Kontakt: tel +49  (0)71 61-68 58 44 mail@eventadler.de teamwork jahrmarkt show&games party&effects winter&christmas Schnellsuche klicken Sie hier  für Schnellsuche  oder auf die  Themenfelder
kiddie rides hits for kids fußball total fun&sports klicken Sie hier  für Schnellsuche  oder auf die  Themenfelder Schnellsuche
EVENTADLER    Siemensstr. 7a     73037 Göppingen  /  Stuttgart
Jobangebote Unsere Marken Angebote über uns Sale gebraucht on Tour Jobangebote Unsere Marken Angebote über uns Sale gebraucht on Tour
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1.    Unsere    allgemeinen    Geschäftsbedingungen    sind    Bestandteil    eines    jeden    Vertrages,    der    zwischen    der    Firma EVENTADLER   (nachfolgend   Vermieter   )   und   einem   Kunden   (nachfolgend   Mieter   )   abgeschlossen   wird.   Angebote, Lieferungen    und    Leistungen    erfolgen    ausschließlich    zu    diesen    Bedingungen,    die    von    allen    Parteien,    auch    für zukünftige    Geschäftsbeziehungen    als    verbindlich    anerkannt    werden.    Der    Mieter    bestätigt    mit    der    schriftlichen Auftragsbestätigung    per    Unterzeichnung    oder    Bestätigung,    bzw.    Bestellung    per    eMail,    jedoch    spätestens    mit Entgegennahme   der   gelieferten   Waren   oder   Leistungen,   von   diesen   Geschäftsbedingungen   Kenntnis   genommen   zu haben    und    erkennt    diese    damit    voll    an.    Abweichende    Bedingungen    oder    Änderungen    durch    Vorgaben    oder Auftragsbestätigungen    des    Mieters    sind    ausgeschlossen,    selbst    wenn    der    Vermieter    ihnen    nicht    ausdrücklich widerspricht.   Änderungen   und   Ergänzungen   bedürfen   der   Schriftform.   Mündliche   Vereinbarungen   wurden   nicht getroffen. Es gilt das deutsche Recht. 2.    Dem    Mieter    sind    Art,    Aussehen    und    Betrieb    der    Mietmodule    bekannt.    Technische    Veränderungen    am Mietgegenstand   bleiben   dem   Vermieter   vorbehalten.   Auf   den   Vorbehalt,   im   Falle   der   Nichtverfügbarkeit   einer   Ware oder     Dienstleistung     eine     in     Preis     und     Qualität     gleichwertige     Leistung     zu     erbringen     oder     ganz     von     der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin. 3. Der Mieter versichert, dass er berechtigt ist diesen Vertrag zu unterzeichnen. 4.   Den   Anweisungen   des   Personals   des   Vermieters   ist   unbedingt   Folge   zu   leisten.   Bei   Zuwiderhandlungen   ist   das Personal des Vermieters berechtigt den Betrieb des jeweiligen Moduls abzubrechen. 5. Die Benutzung der Geräte (Module) ist in jedem Fall auf eigene Gefahr. 6.   Der   Mieter   am   Veranstaltungsort   übernimmt   die   Haftung   für   die   komplette,   angemietete   Gerätekonfiguration   in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl. 7.   Der   Mieter   verpflichtet   sich   Sorge   zu   tragen,   dass   an   den   Einsatztagen   an   denen   das   Mietgerät   nicht   genutzt   wird, insbesondere   in   den   Abend-   und   Nachtstunden,   die   hitze-   und   kältesichere   Unterbringung   an   einem   trockenen, diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist. Er ist für die Sicherheit bzw. Bewachung verantwortlich. 8.   Bei   Außenveranstaltungen   trägt   der   Mieter   das   Wetterrisiko.   Desweiteren   sorgt   der   Mieter   für   den   erforderlichen Stromanschluss direkt am Aktionsmodul und bei Abendveranstaltungen für ausreichende Beleuchtung. Die   An-&Abfahrtswege   sind   vom   Auftraggeber   für   unsere   Lieferfahrzeuge   frei   und   geräumt   zu   halten,   insbesondere vor    Schlamm,    Bauschutt,    Schnee,    Eis,    sowie    parkenden    Fahrzeugen    oder    dergleichen.    Ein    Parkplatz    für    3,5t. Fahrzeuge   6,5m   Länge,      oder   7,5t.   Fahrzeuge   mit   8m,   ist   bei   längerer   Verweildauer   oder   über   Nacht   in   unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes oder Hotels vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen. 9. Die entliehenen Geräte (Module) sind ausschliesslich im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht versichert. Für   evtl.   auftretende   Schäden   aus   Fehlbedienung,   Transport,   Diebstahl,   Vandalismus   oder   höhere   Gewalt   (Unwetter) und   die   dadurch   entstehenden   Folge-   und Ausfallkosten   haftet   der   Mieter   in   vollem   Umfang.   Gleiches   gilt   für   Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Die Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter zu tragen. Die Geräte müssen sauber, trocken und ordentlich verpackt zurückgebracht werden, ansonsten werden Reinigungskosten bzw. Verpackungskosten je nach Aufwand berechnet. 10. Die maximale Einsatzzeit wird wie im Auftrag beschrieben geleistet. 11.   Die   Angebote   vom   Vermieter   sind,   sofern   nichts   anderes   vereinbart,   stets   freibleibend   und   unverbindlich.   Irrtum und   Preisänderungen   bleiben   vorbehalten.   Erfüllt   der   Vermieter   ein   verbindliches   Angebot   nicht,   ist   er   gegenüber dem    Mieter    nur    zum    Schadensersatz    in    maximaler    Höhe    einer    eventuell    bereits    für    diesen    Vertrag    geleisteten Vorauszahlung    des    Mieters    verpflichtet.    Weitere    Schadensersatzforderungen    (z.B.    Regress,    Verdienstausfall, Schadensersatz,   etc.   )   des   Mieters   oder   Dritte   sind   grundsätzlich   ausgeschlossen.   Evtl.   technische   Mängel   müssen dem   Vermieter   bzw.   seinem   Erfüllungsgehilfen   sofort   bei   auftreten   telefonisch   und   schriftlich   (auch   messenger,   sms, eMail)    angezeigt    werden.    Organisatorische    Mängel    (z.B.    betreffend    Liefertermin,    Personal,    Genehmigungen, Administration   etc.)   bis   spät.   3   Tage   nach   Veranstaltung,   bzw.   Mietzeitraum   schriftlich   (auch   messenger,   sms,   eMail) angezeigt werden. 12. Genehmigungen bei Behörden, GEMA etc. sind vom Mieter einzuholen. 13. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar wie in Auftrag oder Rechnung vereinbart 14. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die   Kündigung   muss   schriftlich   erfolgen.   In   diesem   Fall   ist   der   Mieter   verpflichtet   je   nach   Zeitpunkt   der   Kündigung folgenden Stornobetrag zu zahlen: 50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt. 80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 30. und dem 10. Tag vor Mietbeginn erfolgt. 100% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung weniger als 8 Tage vor Mietbeginn erfolgt. 15. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Gerichtsstand ist Göppingen.
Datenschutz Jobangebote Unsere Marken Angebote über uns Sale gebraucht on Tour Jobangebote Unsere Marken Angebote über uns Sale gebraucht on Tour sim-&motorworld über uns Transporte &  Mietanhänger Transporte &  Mietanhänger automaten neu!