EVENTADLER Siemensstr. 7a 73037 Göppingen / Stuttgart
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Unsere
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sind
Bestandteil
eines
jeden
Vertrages,
der
zwischen
der
Firma
EVENTADLER
(nachfolgend
Vermieter
)
und
einem
Kunden
(nachfolgend
Mieter
)
abgeschlossen
wird.
Angebote,
Lieferungen
und
Leistungen
erfolgen
ausschließlich
zu
diesen
Bedingungen,
die
von
allen
Parteien,
auch
für
zukünftige
Geschäftsbeziehungen
als
verbindlich
anerkannt
werden.
Der
Mieter
bestätigt
mit
der
schriftlichen
Auftragsbestätigung
per
Unterzeichnung
oder
Bestätigung,
bzw.
Bestellung
per
eMail,
jedoch
spätestens
mit
Entgegennahme
der
gelieferten
Waren
oder
Leistungen,
von
diesen
Geschäftsbedingungen
Kenntnis
genommen
zu
haben
und
erkennt
diese
damit
voll
an.
Abweichende
Bedingungen
oder
Änderungen
durch
Vorgaben
oder
Auftragsbestätigungen
des
Mieters
sind
ausgeschlossen,
selbst
wenn
der
Vermieter
ihnen
nicht
ausdrücklich
widerspricht.
Änderungen
und
Ergänzungen
bedürfen
der
Schriftform.
Mündliche
Vereinbarungen
wurden
nicht
getroffen. Es gilt das deutsche Recht.
2.
Dem
Mieter
sind
Art,
Aussehen
und
Betrieb
der
Mietmodule
bekannt.
Technische
Veränderungen
am
Mietgegenstand
bleiben
dem
Vermieter
vorbehalten.
Auf
den
Vorbehalt,
im
Falle
der
Nichtverfügbarkeit
einer
Ware
oder
Dienstleistung
eine
in
Preis
und
Qualität
gleichwertige
Leistung
zu
erbringen
oder
ganz
von
der
Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.
3. Der Mieter versichert, dass er berechtigt ist diesen Vertrag zu unterzeichnen.
4.
Den
Anweisungen
des
Personals
des
Vermieters
ist
unbedingt
Folge
zu
leisten.
Bei
Zuwiderhandlungen
ist
das
Personal des Vermieters berechtigt den Betrieb des jeweiligen Moduls abzubrechen.
5. Die Benutzung der Geräte (Module) ist in jedem Fall auf eigene Gefahr.
6.
Der
Mieter
am
Veranstaltungsort
übernimmt
die
Haftung
für
die
komplette,
angemietete
Gerätekonfiguration
in
Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.
7.
Der
Mieter
verpflichtet
sich
Sorge
zu
tragen,
dass
an
den
Einsatztagen
an
denen
das
Mietgerät
nicht
genutzt
wird,
insbesondere
in
den
Abend-
und
Nachtstunden,
die
hitze-
und
kältesichere
Unterbringung
an
einem
trockenen,
diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist. Er ist für die Sicherheit bzw. Bewachung verantwortlich.
8.
Bei
Außenveranstaltungen
trägt
der
Mieter
das
Wetterrisiko.
Desweiteren
sorgt
der
Mieter
für
den
erforderlichen
Stromanschluss direkt am Aktionsmodul und bei Abendveranstaltungen für ausreichende Beleuchtung.
Die
An-&Abfahrtswege
sind
vom
Auftraggeber
für
unsere
Lieferfahrzeuge
frei
und
geräumt
zu
halten,
insbesondere
vor
Schlamm,
Bauschutt,
Schnee,
Eis,
sowie
parkenden
Fahrzeugen
oder
dergleichen.
Ein
Parkplatz
für
3,5t.
Fahrzeuge
6,5m
Länge,
oder
7,5t.
Fahrzeuge
mit
8m,
ist
bei
längerer
Verweildauer
oder
über
Nacht
in
unmittelbarer
Nähe des Veranstaltungsortes oder Hotels vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.
9. Die entliehenen Geräte (Module) sind ausschliesslich im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht versichert.
Für
evtl.
auftretende
Schäden
aus
Fehlbedienung,
Transport,
Diebstahl,
Vandalismus
oder
höhere
Gewalt
(Unwetter)
und
die
dadurch
entstehenden
Folge-
und
Ausfallkosten
haftet
der
Mieter
in
vollem
Umfang.
Gleiches
gilt
für
Unfälle,
die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Die Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter zu tragen.
Die Geräte müssen sauber, trocken und ordentlich verpackt zurückgebracht werden, ansonsten werden
Reinigungskosten bzw. Verpackungskosten je nach Aufwand berechnet.
10. Die maximale Einsatzzeit wird wie im Auftrag beschrieben geleistet.
11.
Die
Angebote
vom
Vermieter
sind,
sofern
nichts
anderes
vereinbart,
stets
freibleibend
und
unverbindlich.
Irrtum
und
Preisänderungen
bleiben
vorbehalten.
Erfüllt
der
Vermieter
ein
verbindliches
Angebot
nicht,
ist
er
gegenüber
dem
Mieter
nur
zum
Schadensersatz
in
maximaler
Höhe
einer
eventuell
bereits
für
diesen
Vertrag
geleisteten
Vorauszahlung
des
Mieters
verpflichtet.
Weitere
Schadensersatzforderungen
(z.B.
Regress,
Verdienstausfall,
Schadensersatz,
etc.
)
des
Mieters
oder
Dritte
sind
grundsätzlich
ausgeschlossen.
Evtl.
technische
Mängel
müssen
dem
Vermieter
bzw.
seinem
Erfüllungsgehilfen
sofort
bei
auftreten
telefonisch
und
schriftlich
(auch
messenger,
sms,
eMail)
angezeigt
werden.
Organisatorische
Mängel
(z.B.
betreffend
Liefertermin,
Personal,
Genehmigungen,
Administration
etc.)
bis
spät.
3
Tage
nach
Veranstaltung,
bzw.
Mietzeitraum
schriftlich
(auch
messenger,
sms,
eMail)
angezeigt werden.
12. Genehmigungen bei Behörden, GEMA etc. sind vom Mieter einzuholen.
13. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar wie in Auftrag oder Rechnung vereinbart
14. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen.
Die
Kündigung
muss
schriftlich
erfolgen.
In
diesem
Fall
ist
der
Mieter
verpflichtet
je
nach
Zeitpunkt
der
Kündigung
folgenden Stornobetrag zu zahlen:
50% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe,
wenn die Kündigung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe,
wenn die Kündigung zwischen dem 30. und dem 10. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
100% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe,
wenn die Kündigung weniger als 8 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
15. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch
die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Gerichtsstand ist Göppingen.